Geblitzt!
2009 Juni 27
Neulich auf dem Weg nach Edinburgh…
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 81 km/h.
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit setze ich gegen Sie ein Verwarnungsgeld fest in Höhe von: 20,00 EUR






